Schornsteinfegermeisterbetrieb Leon Carl
Gebäudeenergieberater  (HWK)
Lüftungsfachkraft mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation


 

 

 

Energienews


20.02.2024

Austauschfrist für Holzfeuerstätten: Worauf zu achten ist

Welche Holzfeuerstätten nur noch bis Ende 2024 betrieben werden dürfen – wenn sie nicht der verschärften Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater